- Anwaltssuche
- So sortieren wir
Methode
So sortieren wir
Die Reihenfolge in der Anwaltssuche ist neutral. Niemand kann eine bessere Position kaufen, und wir zeigen keine Werbung. Die Reihenfolge entsteht aus vier Schritten, immer in derselben Rangfolge.
- Daten aus amtlichen Verzeichnissen
- Keine Werbung
- Keine gekaufte Platzierung
1. Fachanwaltstitel
Wenn Sie ein Rechtsgebiet wählen, zeigen wir nur Anwälte, die für dieses Gebiet den Titel Fachanwalt führen oder es als Schwerpunkt ihrer Arbeit angeben. Zuerst stehen die Anwälte mit Fachanwaltstitel, danach die mit Schwerpunkt. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer erst, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen sind (§ 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung). Ohne gewähltes Rechtsgebiet spielt dieser Schritt keine Rolle.
2. Entfernung
Wenn Sie eine Postleitzahl oder einen Ort mit Umkreis angeben, zählt danach die Entfernung zur Kanzlei. Suchen Sie in einer ganzen Stadt, ohne Umkreis, und auf den Stadtseiten zählt die Entfernung nicht; dort folgt auf den Fachanwaltstitel direkt die Gesamtbewertung. Wir rechnen in Stufen: bis 2, 5, 10, 25 und 50 Kilometer und darüber hinaus. Innerhalb einer Stufe zählt die genaue Entfernung nicht, damit der nächste Schritt eine Wirkung hat. Kennen wir von einer Anschrift nur die Straße, rechnen wir mit der Mitte der Straße, kennen wir nur die Postleitzahl, mit der Mitte des Postleitzahlgebiets. In beiden Fällen steht „ungefähr“ vor der Entfernung. Für Orte außerhalb der erfassten Städte zeigen wir die erfassten Anwälte im Umkreis von 25 Kilometern. Die Lage der Kanzleien stammt aus den amtlichen Hauskoordinaten der Länder, die sie frei anbieten, sonst aus den Adresspunkten von OpenStreetMap; die Mitte der Postleitzahlgebiete und Orte von GeoNames.
Quellen der Lage: © OpenStreetMap-Mitwirkende, Daten unter ODbL (openstreetmap.org/copyright) (Lizenz: Open Database License 1.0); Hauskoordinaten Berlin: Geoportal Berlin, dl-de/zero-2-0 (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Zero 2.0); Hauskoordinaten Hamburg: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, dl-de/by-2-0 (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Gebäudeadressen Bremen: Landesamt GeoInformation Bremen, CC BY 4.0 (Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0); Hauskoordinaten Brandenburg: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (Daten geändert) (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Hauskoordinaten Sachsen: © GeoSN, dl-de/by-2-0 (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Hauskoordinaten Baden-Württemberg: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0 (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Hauskoordinaten Rheinland-Pfalz: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Gebäudereferenzen NRW: Geobasis NRW, dl-de/zero-2-0 (Lizenz: Datenlizenz Deutschland Zero 2.0); Postleitzahl-Mittelpunkte: GeoNames (geonames.org), CC BY 4.0 (Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0).
3. Gesamtbewertung
Danach zählt die Gesamtbewertung, gerundet auf eine Nachkommastelle. Wer noch keine Bewertung hat, zählt mit dem Ausgangswert von 4,0 Sternen, also weder besser noch schlechter als der Durchschnitt.
So berechnen wir die Gesamtbewertung
Für jede Kanzlei zeigen wir die Bewertungen der einzelnen Portale getrennt an, jeweils mit der Anzahl der Bewertungen, dem Datum des Abrufs und einem Link zur Quelle. Zusätzlich berechnen wir eine Gesamtbewertung auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen. Dabei gehen wir so vor:
- Einheitliche Skala: Alle Bewertungen rechnen wir auf eine Skala von 1 bis 5 um. Eine Bewertung von 9 von 10 Punkten entspricht zum Beispiel 4,5 von 5 Sternen.
- Gewicht nach Anzahl: Jedes Portal zählt so stark, wie es Bewertungen hat. Ein Durchschnitt aus 200 Bewertungen hat mehr Gewicht als ein Durchschnitt aus 3 Bewertungen.
- Ausgleich bei wenigen Bewertungen: Wenige Bewertungen sind wenig aussagekräftig. Deshalb rechnen wir zu den tatsächlichen Bewertungen 10 gedachte Bewertungen mit dem Wert 4,0 hinzu. Bei vielen Bewertungen fällt dieser Ausgleich kaum ins Gewicht. Bei wenigen Bewertungen verhindert er, dass eine einzelne sehr gute oder sehr schlechte Bewertung das Ergebnis bestimmt. Fachleute nennen dieses Verfahren einen bayesschen Mittelwert.
- Keine doppelte Zählung: Manche Portale zeigen dieselben Bewertungen. So übernehmen Das Örtliche und Gelbe Seiten die Bewertungen von golocal, und golocal zeigt zusätzlich Bewertungen von 11880 und Yelp. Diese Portale bilden einen gemeinsamen Bewertungsbestand. Wir zeigen jedes Portal einzeln an, zählen den gemeinsamen Bestand aber nur einmal, und zwar mit dem Portal, das die meisten Bewertungen anzeigt. Google und ProvenExpert zählen wir jeweils für sich. Bei ProvenExpert berücksichtigen wir nur die Bewertungen, die direkt auf ProvenExpert abgegeben wurden, nicht die von anderen Portalen übernommenen. Portale, die selbst die Bewertungen anderer Portale zusammenfassen, wie werkenntdenBESTEN, beziehen wir nur ein, wenn keine andere Quelle vorliegt.
- Nur vollständige Angaben: Eine Bewertung ohne Angabe der Anzahl fließt nicht in die Gesamtbewertung ein. Liegen keine Bewertungen vor, zeigen wir keine Gesamtbewertung an. Bewertungen von Unternehmen und Verbänden, bei denen Syndikusrechtsanwälte angestellt sind, zeigen wir nicht an, weil sie sich nicht auf die anwaltliche Beratung beziehen.
Ein Beispiel: Eine Kanzlei hat bei Google 4,8 Sterne aus 40 Bewertungen, bei golocal 5,0 Sterne aus 10 Bewertungen und bei Das Örtliche dieselben 5,0 Sterne aus 10 Bewertungen. Die Bewertungen von golocal und Das Örtliche zählen nur einmal. Die Gesamtbewertung beträgt dann (10 × 4,0 + 40 × 4,8 + 10 × 5,0) geteilt durch (10 + 40 + 10), also 282 geteilt durch 60. Das ergibt 4,7 Sterne.
Wir übernehmen nur Werte, die ohne Anmeldung öffentlich sichtbar sind, und aktualisieren sie regelmäßig. Kanzleien können ihre Platzierung und ihre Gesamtbewertung nicht kaufen.
Auf jedem Profil stehen die einzelnen Bewertungen je Plattform mit Anzahl, Datum und Link, damit Sie sie selbst prüfen können. Bewertungen, die nur einer Kanzlei gelten, kennzeichnen wir als solche.
4. Feste neutrale Reihenfolge
Sind alle bisherigen Schritte gleich, entscheidet eine feste Reihenfolge, die aus der Kennung des Eintrags errechnet wird. Sie hängt nicht vom Namen ab, denn eine alphabetische Reihenfolge würde immer dieselben Namen bevorzugen, und sie lässt sich nicht beeinflussen.
Was nicht in die Reihenfolge eingeht
Zahlungen, Mitgliedschaften, Werbung, die Zahl der Klicks auf ein Profil und unsere eigenen Vorlieben. Klicks auf Kontaktknöpfe zählen wir in unserer eigenen Datenbank, ohne Cookies und ohne Ihre Adresse im Internet zu speichern, um zu verstehen, welche Angaben hilfreich sind. Auf die Reihenfolge haben sie keinen Einfluss.
Wen wir zeigen
Wir zeigen Rechtsanwälte, die im amtlichen Anwaltsverzeichnis mit einer Kanzleianschrift eingetragen sind. Syndikusrechtsanwälte zeigen wir nicht. Sie sind als Angestellte eines Unternehmens, eines Verbands oder einer Behörde zugelassen und dürfen nur ihren Arbeitgeber beraten und vertreten (§ 46 Absatz 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Ist jemand außerdem als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zugelassen, zeigen wir nur diese Kanzlei. Steht im Anwaltsverzeichnis, dass jemand nicht mehr Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist, zeigen wir den Eintrag ebenfalls nicht.
Woher die Angaben stammen
Name, Berufsbezeichnung, Zulassung, Fachanwaltstitel, Kammer und Kanzleianschrift stammen aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Sprachen, Schwerpunkte, Online-Beratung und Links zu Profilen auf anderen Seiten übernehmen wir aus Kanzleiseiten und Verzeichnissen der Anwaltskammern und Anwaltsvereine, aber nur, wenn Name und Anschrift oder Kanzlei übereinstimmen oder Name und Telefonnummer. Unsichere Zuordnungen zeigen wir nicht an. Jede Angabe nennt ihre Quelle und das Datum des Abrufs.
Die Schaltflächen zum Anrufen und Schreiben nutzen die Telefonnummer und E-Mail-Adresse aus dem Anwaltsverzeichnis. Steht auf der Internetseite der Kanzlei eine andere Angabe und gehört die Seite sicher zu dieser Person, nutzen wir die Angabe der Internetseite und nennen sie unter den Schaltflächen als Quelle. Der Kasten mit den Angaben aus dem Anwaltsverzeichnis zeigt immer die Angaben aus dem Verzeichnis. Führt eine Internetadresse nur zu einer Platzhalterseite des Anbieters, zeigen wir keine Schaltfläche dorthin.
Ist etwas falsch oder veraltet? Auf jedem Profil gibt es den Link „Korrektur anfordern“.