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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was das Gebiet umfasst

Das Verkehrsrecht betrifft den Straßenverkehr und seine Folgen. Es verbindet Zivilrecht, Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Verwaltungsrecht. Die Fachanwaltsordnung nennt dafür fünf Bereiche.

Der erste Bereich ist das Verkehrszivilrecht, vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Die Haftung nach Unfällen mit Kraftfahrzeugen regelt vor allem das Straßenverkehrsgesetz (StVG). § 7 StVG regelt die Haftung des Fahrzeughalters, § 17 StVG den Fall, dass mehrere Fahrzeuge einen Schaden verursachen. Art und Umfang des Schadensersatzes regelt § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Den Ersatz immaterieller Schäden, etwa Schmerzensgeld, regelt § 253 BGB.

Der zweite Bereich ist das Versicherungsrecht mit dem Recht der Kraftfahrt- und der Kaskoversicherung und den Grundzügen der Personenversicherungen. Dazu gehören das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und der Anspruch des Geschädigten direkt gegen den Haftpflichtversicherer (§ 115 des Versicherungsvertragsgesetzes, VVG).

Der dritte Bereich ist das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Der vierte Bereich ist das Verkehrsverwaltungsrecht, etwa die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Der fünfte Bereich sind die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Typische Situationen

Menschen und Unternehmen suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:

  • Nach einem Verkehrsunfall ist offen, wer für den Schaden haftet.
  • Es geht um die Abrechnung eines Unfallschadens mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung.
  • Jemand hat einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten. Mit dem Anhörungsbogen gibt die Behörde Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern (§ 55 OWiG).
  • Gegen einen Fahrer läuft ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt daran, dass jemand zum Fahren geeignet ist.
  • Ein Fahrzeugkauf oder ein Mietwagenvertrag ist streitig.
  • Ein Unternehmen mit eigenem Fuhrpark möchte seine Verkehrsfragen klären.

Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.

Wie ein Anwalt den Titel erwirbt

Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Verkehrsrecht nicht selbst. Es gehört zu den Fachanwaltschaften, die die Fachanwaltsordnung (FAO) festlegt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten regelt die FAO, für das Verkehrsrecht vor allem § 5 und § 14d FAO.

Ein Anwalt muss nachweisen:

  • Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
  • Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  • Praxis: 160 Fälle, persönlich und weisungsfrei bearbeitet, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 60 davon müssen gerichtliche Verfahren sein. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14d Nummer 1 bis 4 FAO beziehen, auf jeden dieser Bereiche mindestens 5 Fälle. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
  • Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).

Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).

Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.

Die Zahlen

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 4.390 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.

2.599 von ihnen nennen Verkehrsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.

Weitere 11.752 Anwälte nennen Verkehrsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.

12 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.

Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 4.359 Fachanwälte für Verkehrsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.

Nach Bundesland

Die Orte mit den meisten Titelträgern

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Verkehrsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht?

Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).

Wer verleiht den Titel?

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer das Recht zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).

Welche Rechtsgebiete gehören zum Verkehrsrecht?

Die FAO nennt Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht, dazu die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (§ 14d FAO).

Vertritt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte, Beschuldigte oder Versicherer?

Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Unfallgeschädigte, andere vor allem Betroffene in Bußgeld- und Strafverfahren, wieder andere Versicherer oder Unternehmen. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.

Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?

Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.

Quellen