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Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Was das Gebiet umfasst

Das Transport- und Speditionsrecht betrifft die Beförderung von Gütern und alles, was damit zusammenhängt. Dazu zählt der Transport auf der Straße, zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft, im Inland und über Grenzen hinweg. Auch der multimodale Transport, also der Transport mit mehreren Beförderungsmitteln nacheinander, und die Lagerung von Waren gehören dazu.

Den Kern bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). Es regelt den Frachtvertrag in § 407 HGB, die Haftung für Güter- und Verspätungsschäden in § 425 HGB und den Haftungshöchstbetrag in § 431 HGB. Für den Speditionsvertrag, den Lagervertrag, den multimodalen Transport und den Stückgutfrachtvertrag, also die Beförderung einzelner Güter mit dem Seeschiff, gibt es eigene Vorschriften. Weitere Gesetze ergänzen das Bild, zum Beispiel:

Für Transporte über Grenzen gelten auch Übereinkommen, etwa das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und das Montrealer Übereinkommen. Zum Gebiet gehört auch das Transportversicherungsrecht, etwa die Frage, welche Schäden eine Transportversicherung deckt (§ 130 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Dazu kommt das Internationale Privatrecht, das bestimmt, welches Recht bei Fällen mit Auslandsbezug gilt. Für Verträge regelt das die europäische Rom-I-Verordnung, für Beförderungsverträge in Artikel 5 der Rom-I-Verordnung.

Außerdem gehören das Zollrecht und die Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr dazu, etwa nach dem Zollkodex der Union (UZK) und dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Dazu kommen die Verkehrssteuern. Zu ihnen zählt nach Artikel 106 des Grundgesetzes (GG) zum Beispiel die Kraftfahrzeugsteuer. Auch die Besonderheiten von Prozess und Schiedsverfahren gehören zum Gebiet.

Typische Situationen

Menschen suchen einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:

  • Eine Warensendung kommt beschädigt an oder geht auf dem Weg verloren.
  • Eine Lieferung trifft später ein als vereinbart.
  • Ein Unternehmen streitet mit einem Spediteur oder Frachtführer über die Haftung für einen Schaden.
  • Ein Lagerhalter und sein Kunde sind uneins über Pflichten aus einem Lagervertrag.
  • Eine Ladung gefährlicher Güter soll befördert werden, und es stellen sich Fragen zu den Vorschriften.
  • Eine Sendung wird beim Grenzübertritt vom Zoll aufgehalten.
  • Ein Unternehmen lässt Allgemeine Geschäftsbedingungen für seine Transportverträge prüfen.

Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.

Wie ein Anwalt den Titel erwirbt

Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Gesetz selbst nennt nur vier Gebiete: Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht. Das Transport- und Speditionsrecht gehört nicht dazu: Der Titel ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten stehen für dieses Gebiet vor allem in § 5 und § 14g FAO.

Ein Anwalt muss nachweisen:

  • Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
  • Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  • Praxis: 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die Fälle müssen den Straßentransport (§ 14g Nummer 1 FAO) und mindestens zwei weitere Bereiche aus § 14g Nummer 2 bis 8 FAO betreffen. Auf jeden dieser drei Bereiche müssen mindestens 3 Fälle entfallen. Der Anwalt muss die Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO). Die Fallzahlen stehen in § 5 Absatz 1 Buchstabe n FAO.
  • Fachgespräch: Ein Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).

Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).

Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.

Die Zahlen

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 219 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.

57 von ihnen nennen Transport- und Speditionsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.

Weitere 376 Anwälte nennen Transport- und Speditionsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.

2 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.

Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 212 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.

Nach Bundesland

Die Orte mit den meisten Titelträgern

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Transport- und Speditionsrecht?

Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer. Vorher prüft sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und die praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).

Wer verleiht den Titel?

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis widerrufen, den Titel zu führen (§ 43c Absatz 4 BRAO).

Welche Bereiche gehören zum Transport- und Speditionsrecht?

Die Fachanwaltsordnung nennt neun Bereiche (§ 14g FAO):

  • Straßentransport, einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
  • Transport zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
  • multimodaler Transport,
  • Gefahrguttransport, einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften,
  • Transportversicherungsrecht,
  • Lagerrecht,
  • Internationales Privatrecht,
  • Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
  • Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?

Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.

Quellen