Was das Gebiet umfasst
Das Steuerrecht regelt, welche Steuern und Abgaben Bürger und Unternehmen an den Staat zahlen, wie sie festgesetzt werden und wie die Festsetzung angefochten werden kann. Die Fachanwaltsordnung (FAO) nennt vier Bereiche (§ 9 FAO).
Der erste Bereich sind Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses. Dieses Recht steht unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB). Dort regelt § 238 HGB die Pflicht zur Buchführung und § 242 HGB die Pflicht, einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der zweite Bereich ist das allgemeine Abgabenrecht. Dazu gehören die Regeln, die für die meisten Steuern gelten. Die Grundlage ist die Abgabenordnung (AO). Sie regelt zum Beispiel den Einspruch gegen einen Steuerbescheid in § 347 AO. Dazu kommen das Bewertungsgesetz (BewG) und die Finanzgerichtsordnung (FGO) für das Verfahren vor den Finanzgerichten.
Der dritte Bereich ist das besondere Steuerrecht. Es behandelt die einzelnen Steuerarten:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und dem Gewerbesteuergesetz (GewStG),
- Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG),
- Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Der vierte Bereich ist das Steuerstrafrecht, zum Beispiel die Steuerhinterziehung in § 370 AO und die Selbstanzeige in § 371 AO. Die Selbstanzeige ist die nachträgliche Berichtigung von Angaben gegenüber dem Finanzamt.
Zum vierten Bereich gehören außerdem Grundzüge des Verbrauchsteuerrechts (etwa Energie- oder Tabaksteuer), des internationalen Steuerrechts, etwa nach dem Außensteuergesetz (AStG), und des Zollrechts. Für den Zoll gelten das Zollverwaltungsgesetz und der Zollkodex der Union.
Typische Situationen
Menschen suchen einen Fachanwalt für Steuerrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Das Finanzamt hat einen Steuerbescheid erlassen, mit dem jemand nicht einverstanden ist.
- Bei einem Unternehmen steht eine Betriebsprüfung an, oder es hat Fragen zur Umsatzsteuer.
- Jemand erbt oder verschenkt Vermögen und fragt sich, welche Steuern damit zusammenhängen.
- Ein Unternehmer plant einen Grundstückskauf oder eine Umstrukturierung.
- Jemand hat Einkünfte im Ausland oder zieht aus Deutschland weg oder nach Deutschland.
- Gegen jemanden wird wegen des Verdachts einer Steuerstraftat ermittelt.
- Ein Unternehmen führt Waren ein oder aus und hat Fragen zum Zollrecht.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Steuerrecht ist eine der vier Fachanwaltschaften, die dieses Gesetz selbst nennt. Die Einzelheiten regelt die FAO. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Steuerrecht gelten vor allem § 5 und § 9 FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Im Steuerrecht kommen 40 Zeitstunden für Buchführung und Bilanzwesen hinzu. § 4 FAO spricht hier von Buchhaltung und Bilanzwesen. Der Lehrgang dauert also mindestens 160 Zeitstunden. Außerdem sind mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht nötig, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 50 Fälle aus allen in § 9 FAO genannten Bereichen. Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Dabei müssen alle in § 9 Nummer 3 FAO genannten Steuerarten mit jeweils mindestens 5 Fällen erfasst sein. Mindestens 10 Fälle müssen Einspruchs- oder Klageverfahren sein. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 4.557 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Steuerrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
2.050 von ihnen nennen Steuerrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 4.575 Anwälte nennen Steuerrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
29 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 4.584 Fachanwälte für Steuerrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 1.053
- Bayern 923
- Baden-Württemberg 532
- Hessen 524
- Niedersachsen 333
- Berlin 262
- Hamburg 244
- Rheinland-Pfalz 167
- Sachsen 114
- Schleswig-Holstein 99
- Bremen 67
- Brandenburg 53
- Saarland 44
- Thüringen 41
- Mecklenburg-Vorpommern 37
- Sachsen-Anhalt 35
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Steuerrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Welche Gerichte befassen sich mit dem Steuerrecht?
Die Finanzgerichte sind zuständig für Steuern, die Bundesrecht regelt und die Finanzbehörden des Bundes oder der Länder verwalten (§ 33 Absatz 1 Nummer 1 FGO). Ihr Verfahren regelt die Finanzgerichtsordnung. Für viele Abgaben der Gemeinden sind dagegen die Verwaltungsgerichte zuständig (§ 40 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Über Steuerstraftaten entscheiden die Strafgerichte. Welches Amtsgericht dafür örtlich zuständig ist, regelt § 391 AO. In der Regel geht der Klage beim Finanzgericht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid voraus (§ 347 AO, § 44 Absatz 1 FGO). Unter den Fällen für den Titel müssen mindestens 10 Einspruchs- oder Klageverfahren sein (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b FAO).
Was ist beim Lehrgang im Steuerrecht anders?
Der Lehrgang dauert länger. Zu den 120 Zeitstunden kommen 40 Zeitstunden für Buchführung und Bilanzwesen (§ 4 Absatz 1 FAO). Buchführung und Bilanzwesen sind auch der erste Wissensbereich in § 9 FAO.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 9 und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen