Was das Gebiet umfasst
Das Medizinrecht betrifft die Behandlung von Patienten, die Heilberufe und das Gesundheitswesen. Die Fachanwaltsordnung nennt dafür neun Bereiche.
Der erste Bereich ist das Recht der medizinischen Behandlung. Zivilrechtlich geht es um den Behandlungsvertrag, etwa um die Pflichten in § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). § 630h BGB regelt, wer Fehler bei der Behandlung oder bei der Aufklärung über Risiken beweisen muss. Strafrechtlich geht es zum Beispiel um die Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB) und die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB.
Weitere Bereiche sind:
- das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, besonders das Recht der Ärzte und Zahnärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln (Vertragsarztrecht). Dazu gehören das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Hinzu kommen die Grundzüge der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI),
- das Berufsrecht der Heilberufe, zum Beispiel die Bundesärzteordnung und das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde,
- das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Gestaltung von Verträgen,
- das Vergütungsrecht, etwa die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ),
- das Krankenhausrecht mit der Bedarfsplanung, der Finanzierung und Chefarztverträgen, zum Beispiel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG),
- die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts: Arzneimittelgesetz (AMG), Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und Medizinprodukte-Verordnung der Europäischen Union,
- die Grundzüge des Apothekenrechts mit dem Apothekengesetz (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung.
Dazu kommen die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Typische Situationen
Menschen und Einrichtungen suchen einen Fachanwalt für Medizinrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Patient vermutet einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler.
- Ein Arzt oder Zahnarzt hat Fragen zur Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt oder zur Abrechnung mit der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte bilden diese Vereinigungen für den Bereich jedes Bundeslandes.
- Ärzte planen eine gemeinsame Praxis oder den Verkauf einer Praxis.
- Ein Krankenhaus oder ein Chefarzt lässt einen Vertrag prüfen.
- Eine Arzt- oder Zahnarztrechnung nach der GOÄ oder der GOZ ist streitig.
- Ein Apotheker oder ein Hersteller hat Fragen zu Arzneimitteln oder Medizinprodukten.
- Gegen einen Angehörigen eines Heilberufs richtet sich ein berufsrechtliches Verfahren.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Medizinrecht nicht selbst. Es gehört zu den Fachanwaltschaften, die die Fachanwaltsordnung (FAO) festlegt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten regelt die FAO, für das Medizinrecht vor allem § 5 und § 14b FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 60 Fälle, persönlich und weisungsfrei bearbeitet, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 15 davon müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren), darunter mindestens 12 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14b Nummer 1 bis 8 FAO beziehen, auf jeden dieser Bereiche mindestens 3 Fälle. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 1.969 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
1.163 von ihnen nennen Medizinrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 2.628 Anwälte nennen Medizinrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
8 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 1.981 Fachanwälte für Medizinrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 528
- Bayern 319
- Baden-Württemberg 192
- Hessen 188
- Berlin 169
- Niedersachsen 161
- Hamburg 88
- Rheinland-Pfalz 70
- Sachsen 58
- Schleswig-Holstein 53
- Brandenburg 28
- Saarland 28
- Bremen 20
- Mecklenburg-Vorpommern 20
- Sachsen-Anhalt 20
- Thüringen 19
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Medizinrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer das Recht zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Vertritt ein Fachanwalt für Medizinrecht Patienten oder Ärzte?
Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Patienten, andere vor allem Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheker, manche mehrere Seiten. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14b und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen