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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Was das Gebiet umfasst

Das Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft die Beziehung zwischen Banken und ihren Kunden, Kredite, Zahlungen und Geldanlagen. Es hat mehrere Teile.

Das Bankvertragsrecht regelt die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde, etwa Konto, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bankentgelte. Das Kreditrecht umfasst den Darlehensvertrag nach § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), den Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 BGB und Sicherheiten wie die Bürgschaft nach § 765 BGB. Zum Zahlungsverkehr gehören Überweisung, Lastschrift, Girocard und Kreditkarte. Das BGB regelt den Zahlungsdienstevertrag (§ 675f BGB) und die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen (§ 675u BGB). Die Aufsicht über Zahlungsdienste steht im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nennt das Kreditwesengesetz (KWG), dessen § 1 die Begriffe bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Pfandbriefgeschäft, also die Ausgabe besonders gesicherter Anleihen (siehe Pfandbriefgesetz),
  • das Depotgeschäft, also die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (siehe Depotgesetz),
  • das Emissionsgeschäft, also die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko, um sie am Markt zu platzieren.

Das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht betrifft Wertpapiere, Fonds und andere Anlageformen. Wichtige Gesetze sind das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Für Kryptowerte gelten die europäische Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Zum Gebiet gehören außerdem Factoring (Verkauf von Forderungen) und Leasing sowie die Bekämpfung von Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Dazu kommen bankrechtliche Bezüge des Datenschutzes und das Bankgeheimnis. Das Recht der Bankenaufsicht steht vor allem im Kreditwesengesetz, dazu kommt das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einrichtet. Außerdem gehören steuerliche Bezüge und Besonderheiten des Verfahrensrechts zum Gebiet.

Typische Situationen

Menschen suchen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zum Beispiel in diesen Lagen:

  • Ein Kunde streitet mit seiner Bank über Gebühren oder Entgelte.
  • Eine Zahlung wurde ohne Wissen des Kontoinhabers ausgelöst.
  • Ein Darlehensnehmer oder ein Bürge lässt einen Kreditvertrag prüfen.
  • Ein Anleger fragt, ob er über eine Geldanlage richtig informiert wurde.
  • Ein Unternehmen plant, Wertpapiere oder Vermögensanlagen öffentlich anzubieten.
  • Ein Unternehmen will Kryptowerte anbieten und fragt nach den Regeln.
  • Eine Bank oder ein Zahlungsdienst lässt die Geldwäschebekämpfung im eigenen Haus prüfen.

Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.

Wie ein Anwalt den Titel erwirbt

Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Gesetz selbst nennt nur vier Gebiete: Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört nicht dazu: Der Titel ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten stehen für dieses Gebiet vor allem in § 5 und § 14l FAO.

Ein Anwalt muss nachweisen:

  • Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
  • Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  • Praxis: 60 Fälle, davon mindestens 30 gerichtliche oder andere förmliche Verfahren (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Die FAO zählt dazu Gerichtsverfahren und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, in denen eine Entscheidung außerhalb eines Gerichts überprüft wird. Dazu kommen Schlichtungs- oder Schiedsverfahren, insbesondere Ombudsverfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14l Nummer 1 bis 10 FAO beziehen, aus jedem dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Der Anwalt muss die Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO). Die Fallzahlen stehen in § 5 Absatz 1 Buchstabe s FAO.
  • Fachgespräch: Ein Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).

Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).

Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre. Am selben Tag wurde die Liste der nachzuweisenden Kenntnisse in § 14l FAO neu gefasst. Neu sind unter anderem Kryptowerte, das Bankgeheimnis und die Bekämpfung der Terrorfinanzierung. Bankentgelte, Zahlungsdienste und Datenschutz wurden neu gegliedert. Auch die Regel zu den nachzuweisenden Fällen wurde angepasst: Sie verweist nun auf zehn statt neun Bereiche der Liste und zählt Ombudsverfahren ausdrücklich mit.

Die Zahlen

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 1.233 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.

635 von ihnen nennen Bank- und Kapitalmarktrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.

Weitere 1.766 Anwälte nennen Bank- und Kapitalmarktrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.

4 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.

Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 1.223 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.

Nach Bundesland

Die Orte mit den meisten Titelträgern

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht?

Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer. Vorher prüft sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und die praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).

Wer verleiht den Titel?

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis widerrufen, den Titel zu führen (§ 43c Absatz 4 BRAO).

Gehören Kryptowerte zum Bank- und Kapitalmarktrecht?

Ja. § 14l Nummer 5 FAO nennt alternative und innovative Anlageformen, insbesondere Kryptowerte. Die Liste wurde zum 1. Dezember 2025 neu gefasst und nennt sie seitdem ausdrücklich.

Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?

Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.

Quellen