Was das Gebiet umfasst
Das Agrarrecht sammelt die Regeln, die für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Weinbau und Tierhaltung gelten. Es ist ein Querschnittsgebiet: Es verbindet Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Straf- und Bußgeldrecht und Europarecht.
Zum Zivilrecht gehören vor allem Verträge rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Der Landpachtvertrag nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Beispiel. Dazu kommen Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Liefer- und Absatzverträge und der Erwerb von Betrieben. Dazu zählt auch die Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz. Hinzu kommen die Grundzüge des Lebensmittelrechts im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Jagdrecht im Bundesjagdgesetz. Besonderheiten des Erbrechts gehören ebenfalls zum Gebiet, etwa die Höfeordnung für die Hofnachfolge. Dasselbe gilt für Besonderheiten des Familien- und Arbeitsrechts.
Das Verwaltungsrecht ist breit. Beispiele:
- Genehmigungen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es schützt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen und Lärm. Dazu kommen das Bauen außerhalb von Ortschaften (Außenbereich) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Naturschutz und Pflanzenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz.
- Düngung, Saatgut und Sortenschutz nach dem Düngegesetz, dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Sortenschutzgesetz.
- Tierschutz, Tierzucht und Tierseuchen nach dem Tierschutzgesetz, dem Tierzuchtgesetz und dem Tiergesundheitsgesetz.
- Flurbereinigung, also die Neuordnung zersplitterter landwirtschaftlicher Flächen, nach dem Flurbereinigungsgesetz.
- Die Genehmigung beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke und die Anzeige von Landpachtverträgen nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz.
- Wein und Wald nach dem Weingesetz und dem Bundeswaldgesetz.
Dazu kommt das landwirtschaftliche Steuerrecht. Ein Beispiel ist die Gewinnermittlung nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG): Danach wird der Gewinn bestimmter Betriebe pauschal nach Durchschnittssätzen ermittelt. Weitere Teile sind die Sozialversicherung, etwa die Alterssicherung der Landwirte, das Recht der staatlichen Förderung (Beihilferecht) und die Bußgeld- und Strafvorschriften des Gebiets.
Viele Regeln kommen aus der Europäischen Union. Die Grundlage der Agrarpolitik steht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Für bestimmte Verfahren, etwa über Landpachtverträge, sind die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte zuständig. Ihre Zuständigkeit und ihr Verfahren regelt das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG).
Typische Situationen
Menschen suchen einen Fachanwalt für Agrarrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Landwirt verpachtet oder pachtet Flächen und will den Pachtvertrag prüfen lassen.
- Ein Betrieb soll an die nächste Generation übergehen oder verkauft werden.
- Ein Betrieb plant einen neuen Stall oder eine Biogasanlage.
- Ein Flurbereinigungsverfahren betrifft die Flächen eines Landwirts oder Eigentümers.
- Ein Jagdpächter oder Grundeigentümer streitet über einen Jagdpachtvertrag.
- Ein Betrieb erhält Agrarbeihilfen, und die Behörde stellt Fragen dazu.
- Ein Lebensmittel- oder Futtermittelhersteller ist von einem Produktmangel betroffen.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Agrarrecht nicht. Festgelegt ist der Titel in der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Agrarrecht gelten vor allem § 5 und § 14m FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 80 Fälle (§ 5 Absatz 1 Buchstabe t FAO). Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Davon müssen sich jeweils mindestens 10 auf das agrarspezifische Zivilrecht und auf das agrarspezifische Verwaltungsrecht beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Die FAO zählt dazu Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren. Ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ist zum Beispiel der Widerspruch gegen einen Bescheid einer Behörde. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 199 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Agrarrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
120 von ihnen nennen Agrarrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 408 Anwälte nennen Agrarrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 199 Fachanwälte für Agrarrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Niedersachsen 57
- Nordrhein-Westfalen 39
- Bayern 22
- Schleswig-Holstein 20
- Baden-Württemberg 9
- Sachsen 9
- Mecklenburg-Vorpommern 8
- Sachsen-Anhalt 8
- Berlin 7
- Brandenburg 5
- Hamburg 5
- Rheinland-Pfalz 4
- Hessen 2
- Saarland 2
- Thüringen 2
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Agrarrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Agrarrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Welche Bereiche muss ein Fachanwalt für Agrarrecht nach der FAO beherrschen?
Die FAO nennt fünf Bereiche: agrarspezifisches Zivilrecht, agrarspezifisches Verwaltungsrecht, agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, agrarspezifisches Europarecht und agrarspezifisches Verfahrensrecht (§ 14m FAO).
Vertritt ein Fachanwalt für Agrarrecht Landwirte oder Behörden?
Der Titel sagt darüber nichts. Wen ein Anwalt vertritt, entscheidet er selbst. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14m und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen