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Anwaltsprofil

Thorsten Hein

Fachanwalt für Strafrecht, Frankfurt

Auf einen Blick

Sprachen
Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Zeil 29-31, 60313 Frankfurt
Zeil 29-31, 60313 Frankfurt. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 Gesamtbewertung aus 23 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 4,8 von 5, 23 Bewertungen, Stand 13.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Thorsten Hein
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt
Zugelassen seit
09.12.2010
Kanzleianschrift
Zeil 29-31, 60313 Frankfurt
Telefon
069-401547599
Telefax
069-401547591
E-Mail
post@hein-recht.de
Internetseite
www.hein-recht.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.afa49669-0278-4738-9934-93617c9f9416.e55f

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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