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Anwaltsprofil
Thorsten Hein
Fachanwalt für Strafrecht, Frankfurt
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 13.10.2026
- Gesamtbewertung 4,6 von 5
, aus 23 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 Gesamtbewertung aus 23 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
Google
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Thorsten Hein
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Frankfurt
- Zugelassen seit
- 09.12.2010
- Kanzleianschrift
- Zeil 29-31, 60313 Frankfurt
- Telefon
- 069-401547599
- Telefax
- 069-401547591
- post@hein-recht.de
- Internetseite
- www.hein-recht.de
- Interesse an Pflichtverteidigungen
- Ja
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.afa49669-0278-4738-9934-93617c9f9416.e55f
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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