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Anwaltsprofil
Stefan Zenzen
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zenzen, Hein & Koll, Trier
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026
- Gesamtbewertung 4,8 von 5
, aus 56 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 13:00 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 Gesamtbewertung aus 56 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
Google
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Stefan Zenzen
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Koblenz
- Zugelassen seit
- 01.12.2010
- Erste Zulassung
- 02.12.2002
- Kanzlei
- Zenzen, Hein & Koll
- Kanzleianschrift
- Fleischstraße 12, 54290 Trier
- Telefon
- 0651-41214
- Telefax
- 0651-48179
- info@zenzen-hein.de
- Internetseite
- www.kalicki-zenzen.de
- Interesse an Pflichtverteidigungen
- Ja
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.ffbbc606-c5c9-42e6-af83-b062ff651722.c306
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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