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Anwaltsprofil

Martin Stahl

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bonßdorf Degen Stahl Hein & Böttcher, Parchim

  • Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 12.10.2026
Foto von Martin Stahl
Foto: Internetseite der KanzleiFoto entfernen lassen

Auf einen Blick

Öffnungszeiten
  • Montag bis Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Buchholzallee 43, 19370 Parchim
Buchholzallee 43, 19370 Parchim. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Martin Stahl
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwaltskammer
Mecklenburg-Vorpommern
Zugelassen seit
11.07.2003
Kanzlei
Bonßdorf Degen Stahl Hein & Böttcher
Kanzleianschrift
Buchholzallee 43, 19370 Parchim
Telefon
03871-26 72 67
Telefax
03871-632068
E-Mail
RA-Stahl@anwaltshaus-parchim.de
Internetseite
www.anwaltshaus-parchim.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.49926a35-06c5-4118-8270-aef37575ca9c.ea07

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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