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Anwaltsprofil
Heinz Petersohn
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner GbR, Köln
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 12.10.2026
- Gesamtbewertung 3,9 von 5
, aus 292 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Versicherungsrecht
- Öffnungszeiten
- Vormittags | Montag bis Freitag | 09 bis 13 Uhr Nachmittags | Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 14 bis 18 Uhr
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
3,9 von 5 Gesamtbewertung aus 292 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
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Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Heinz Petersohn
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Köln
- Zugelassen seit
- 01.02.1995
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner GbR
- Kanzleianschrift
- Markgrafenstraße 1, 51063 Köln
- Telefon
- 0221-7166170
- Telefax
- 0221-71661728
- Petersohn@anwaltskanzlei-jung.de
- Internetseite
- www.anwaltskanzlei-jung.de
- Interesse an Pflichtverteidigungen
- Ja
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.57774220-b6b0-48dc-afb3-10a0d34d78d6.a5e2
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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