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Anwaltsprofil
Heiner Osterhues
Rechtsanwalt, Köln
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 14.10.2026
- Gesamtbewertung 4,2 von 5
, aus 14 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vergaberecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag 09:00-17:00
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,2 von 5 Gesamtbewertung aus 14 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
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Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Heiner Osterhues
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwaltskammer
- Köln
- Zugelassen seit
- 17.02.1993
- Kanzleianschrift
- Hauptstr. 331, 51143 Köln
- Telefon
- 02203-52871
- Telefax
- 02203-9556713
- osterhues@osterhues.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.f3959068-0b32-4227-91e9-dc2a0e950907.b586
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Kanzlei: Kanzlei von Heiner Osterhues und Rolf Krügermeyer-Kalthoff
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