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Anwaltsprofil

Harald Ehni

Rechtsanwalt, semper fidelis | Rechtsanwälte Hartwich & Tscherne PartmbB, Frankfurt

Auf einen Blick

Tätigkeitsschwerpunkte
Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
Öffnungszeiten
  • Montag 08:00 bis 18:00
  • Dienstag 08:00 bis 18:00
  • Mittwoch 08:00 bis 18:00
  • Donnerstag 08:00 bis 18:00
  • Freitag 08:00 bis 18:00
  • Samstag geschlossen
  • Sonntag geschlossen

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Google, abgerufen am 24.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt
August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,2 von 5 Gesamtbewertung aus 3 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 5,0 von 5, 3 Bewertungen, Stand 13.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Harald Ehni
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt
Zugelassen seit
28.08.2025
Erste Zulassung
28.05.2003
Kanzlei
semper fidelis | Rechtsanwälte Hartwich & Tscherne PartmbB
Kanzleianschrift
August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt
Telefon
069-870027800
Telefax
069-870027899
E-Mail
ehni@semper-fi.com
Internetseite
www.semper-fi.com
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.648ed7e3-47c6-44a5-ac21-5284c1eea9e5.4dbb

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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