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Anwaltsprofil
Dr. Gunther Haberl
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Schwandorf
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
- Gesamtbewertung 4,9 von 5
, aus 89 Bewertungen
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch, Spanisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht, Verkehrsrecht, Pflichtverteidiger, Straf- und Verkehrsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 17:30
- Dienstag 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 17:30
- Mittwoch 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 17:30
- Donnerstag 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 17:30
- Freitag 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 17:30
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Google, abgerufen am 24.10.2026; Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, abgerufen am 22.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen
4,9 von 5 Gesamtbewertung aus 89 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| Das Örtliche | 5,0 von 5 | 56 | 22.10.2026 nicht gesondert eingerechnet: gemeinsamer Bewertungsbestand mit golocal, nur einmal gezählt |
| golocal | 5,0 von 5 | 56 | 22.10.2026 |
| Google (Kanzlei) | 5,0 von 5 | 33 | 23.10.2026 |
Mit „Kanzlei“ markierte Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte. Die Gesamtbewertung bezieht sie ein.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Dr. Gunther Haberl
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Nürnberg
- Zugelassen seit
- 12.01.1998
- Kanzleianschrift
- Augustinerstraße 13, 92421 Schwandorf
- Telefon
- 09431-7989770
- Mobiltelefon
- 0175-2881765
- Telefax
- 09431-79897777
- contact@raguntherhaberl.de
- Internetseite
- www.raguntherhaberl.de
- Interesse an Pflichtverteidigungen
- Ja
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.01ccec7b-0e0b-4658-816b-23ea7e7ede5d.450f
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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