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Anwaltsprofil
Friedrich O. Koch
Rechtsanwalt, Frankfurt
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer geprüft am 15.10.2026
- Gesamtbewertung 4,0 von 5
, aus 12 Bewertungen
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- Sprachen
- Englisch
- Schwerpunkte
- Arzthaftungsrecht, Sportrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht, Wehrrecht
Quellen: Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen
4,0 von 5 Gesamtbewertung aus 12 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| golocal | 5,0 von 5 | 1 | 15.10.2026 |
| Google (Kanzlei) | 3,9 von 5 | 11 | 16.10.2026 |
Mit „Kanzlei“ markierte Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte. Die Gesamtbewertung bezieht sie ein.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Friedrich O. Koch
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwaltskammer
- Frankfurt
- Zugelassen seit
- 28.06.1988
- Kanzleianschrift
- Färberstraße 77, 60594 Frankfurt
- Telefon
- 069-618170
- Mobiltelefon
- 0171-401 1306
- Telefax
- 069-616091
- info@rechtsanwaltskanzlei-koch.de
- Internetseite
- www.rechtsanwaltskanzlei-koch.de (führt zu keiner Kanzleiseite)
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.78eb5509-34ce-4def-a838-2c21afc3c637.810a
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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